

und das von einer renommierten Steuerkanzlei. So wissen Sie schon vorher, was Sie der Jahresabschluss kostet. Und dass Sie dafür ein verlässliches, korrektes Zahlenwerk aus Expert*innenhand erhalten.
Den Jahresabschluss für Holdings einschließlich Steuererklärungen, E-Bilanz und Veröffentlichung im Bundesanzeiger erhalten Sie bei uns in drei festen Paketgrößen.
Sie erhalten den Jahresabschluss für 950 Euro zzgl. USt (bzw. 1.130,50 Euro brutto), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
950 € / Jahr netto
Wir bieten Ihnen den Jahresabschluss zu einem Preis ab 2.650 Euro zzgl. USt (bzw. 3.153,50 Euro brutto) an, wenn Ihre Beteiligungen diese Vorgaben einhalten:
ab 2.650 € / Jahr netto
Auch für umfangreichere Beteiligungen erhalten Sie bei Perfect Holding einen Jahresabschluss. Sie bezahlen ab 5.950 Euro zzgl. USt (7.080,50 Euro brutto) bei Einhaltung folgender Eckdaten:
ab 5.950 € / Jahr netto

Dr. Liv Kirsten Jacobsen
CEO, Steuerberaterin
Für das erstmalige Anlegen einer Stammakte wird eine einmalige Verwaltungspauschale von 150 EUR erhoben.
In bestimmten Fällen können wir den Paketpreis nicht anbieten. Das gilt vor allem, wenn …
Natürlich können wir trotzdem Ihren Jahresabschluss übernehmen. Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.


Von uns erhalten Sie bei Bedarf jederzeit fachkundige Beratung zur steuerlichen Optimierung oder zur Klärung steuerrechtlicher Unklarheiten. Abgerechnet wird gemäß der jeweils gültigen Honorarvereinbarung – zeitgenau im 10-Minuten-Takt. Stand 06/2026 gilt ein Stundensatz von 240 EUR zzgl. Ust.
Perfect Holding ist ein Angebot der Prof. Jacobsen Steuerberatungsgesellschaft mbH, einer renommierten mittelständischen Steuerkanzlei aus Berlin. Steuerfachwissen ist unser Metier. Sprechen Sie uns an!


Kapitalerträge Ihrer Holding steuerfrei vereinnahmen — ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Wir beraten Sie zur Voraussetzungsprüfung und beantragen die Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt.
Ausschüttungen und andere Kapitalerträge, die Ihre Holding vereinnahmt, unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. § 44a (5) EStG ermöglicht es Körperschaften unter speziellen Umständen, eine Freistellungsbescheinigung zu beantragen – die auszahlende Stelle (Tochtergesellschaft) führt dann keine Kapitalertragsteuer ab.
Wir bieten Ihnen die Prüfung und Beantragung zum Festpreis an: Sie bezahlen 150 EUR zzgl. USt (178,50 Euro brutto). Der Preis gilt für die Beantragung bei einem Finanzamt.
Was wir für Sie tun: